Kaufen auf Mallorca

Steuern und Kosten beim Kauf einer Immobilie auf Mallorca

Bei dem Erwerb von Immobilien findet seit dem 01.04.2012 auf den Balearen eine Besteuerung zwischen 8% und 11% (je nach Kaufpreis) des notariell beurkundeten Kaufpreises statt, welche vom Erwerber zu bezahlen ist. Notarkosten und Grundbuchamt betragen ca. 2% des Escritura Wertes (Besitzurkunde).

Einmalige Steuern

Beim Immobilienkauf muss der Käufer entweder Mehrwertsteuer (IVA) oder Grunderwerbssteuer (ITP) zahlen.

Mehrwertsteuer (IVA)

Die Mehrwertsteuer fällt nur beim Verkauf durch einen Unternehmer an. Diese beträgt 21% bei Verkauf von Bauland und Geschäftsgrundstücken. Bei erstmaligem Verkauf von neu gebauten Eigentumswohnungen, Ein- oder Mehrfamilienhäusern fallen 10% IVA an. Bei allen Geschäften, die mehrwertsteuerpflichtig sind, fällt zusätzlich 1,2% Stempelsteuer an. Alle späteren Übertragungen unterliegen nicht der Mehrwertsteuer, sondern der Grunderwerbssteuer (ITP).

Grunderwerbssteuer (ITP)

Bei allen Verkäufen, die nicht mehrwertsteuerpflichtig sind, fällt die Grunderwerbssteuer (ITP) an. Die Grunderwerbssteuer ist eine Regionalsteuer, die in den einzelnen autonomen Regionen unterschiedlich hoch ist. Derzeit berechnet sich auf den Balearen die Grunderwerbssteuer wie folgt:

Grundsteuer (IBI)

Die Grundsteuer (Impuesto sobre Bienes Inmuebles, IBI) wird auf den Wert von Land- und Stadtgrundstücken auf der Basis des Katasterwertes von der Gemeinde erhoben und ist jährlich zu entrichten. Die Höhe der Grundsteuer ist von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich und liegt in der Regel zwischen 0,4% und 1,1% des Katasterwertes bei erschlossenen Grundstücken und zwischen 0,3% und 0,9% bei nicht erschlossenen Grundstücken. Viele Gemeinden haben auf Grund der Finanzkrise die Grundsteuer zwischen 6% und 10% erhöht.

Einkommenssteuer

Nichtresidenten, die eine Spanienimmobilie selbst nutzen, müssen diesen Eigennutzungswert als Einkommen versteuern. Die Steuer berechnet sich wie folgt: 1,1% des Katasterwertes, auf den dann 24,7% Steuern zu zahlen sind.

Wertzuwachssteuer (Plusvalia)

Diese von der jeweiligen Gemeinde erhoben Steuer besteuert den Wertzuwachs von Grund und Boden seit dem letzten Eigentumswechsel der Immobilie. Grundlage für die Höhe dieser Immobiliensteuer sind gemeindeeigene Werttabellen. Gesetzlich obliegt die Zahlung der Plusvalía dem Verkäufer.

Vermögenssteuer

Der Steuersatz liegt zwischen 0,2% und 2,5% für alle in Spanien befindlichen Güter. Es gibt einen Freibetrag von 700.000 €. Hat eine Immobilie z.B. zwei Eigentümer (Ehepaar mit jeweils 50%), steht der Freibetrag jedem der beiden Eigentümer zu.

Maklerkosten

Die Maklercourtage ist grundsätzlich im Kaufpreis inklusive und wird in Spanien vom Verkäufer getragen!

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